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Absagen
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Geändert am 01.10.2011 12:45
von
test5
Kategorisiert als
Dokobegriffe
,
Doppelkopf Regeln
Absagen
sind die weiteren Ausreizungen eines Spieles nach einer
Erstansage
. Sie können nur nach voheriger Erstansage der eigenen Partei erfolgen, nicht nach einer
Erwiderung
.
Absagen verändern die
Gewinnkriterien
: Die eigene Partei benötigt zum Gewinn mehr Augen. Der Gegenpartei genügen weniger Augen, falls sie selbst keine Absagen getroffen hat.
Die Gewinnerpartei bekommt bei der
Abrechnung
einen Punkt mehr pro gefallener Absage. Dabei ist es egal, ob sie selbst oder die Gegenpartei die Absage getätigt hat. Absagen der Gegenpartei ermöglichen der eigenen Partei zudem weitere Punkte für erreichte Augenstufen.
Nach den
Turnierspielregeln
sind sie jederzeit, aber nur bis zu einer minimalen Zahl von Handkarten wie folgt zulässig:
die Absage "Keine 90" mit mindestens 10,
die Absage "Keine 60" mit mindestens 9,
die Absage "Keine 30" mit mindestens 8,
die Absage "Schwarz" mit mindestens 7.
Für die Absagen ist es zudem erforderlich, dass die absagende Partei alle vorausgehenden Absagen getätigt hat. Alternativ darf ein Spieler Absagen überspringen, falls er auch für die übersprungen Absagen noch genug Handkarten besitzt. Man spricht dann von
vorzeitigen Absagen
oder auch Sprungansagen.
Bei einer
Hochzeit
sind An- und Absagen nur nach der Vollendung des Klärungsstiches erlaubt. Ist der erste Stich der Klärungsstich, verschiebt sich keiner der Zeitpunkte. Wird die Hochzeit im zweiten Stich geklärt, sinken alle notwendigen Handkartenzahlen für An- und Absagen um 1. Bei einer Klärung im dritten Stich sinken alle Handkartenzahlen um 2.
Entscheidung zu Absagen
¶
Das
Essener System
erklärt eine einfache, wenn auch zunächst sehr abstrakte Entscheidungshilfe zum Treffen von An- und Absagen: Sie sollten immer dann getroffen werden, wenn sich dadurch der Erwartungswert für die eigene Partei erhöht.
Eine Absage bringt im Gewinnfall nur einen zusätzlichen Punkt, bei Verlust ist die Differenz zwischen der Gewinnsumme ohne Absage und dem tatsächlichen Ergebnis allerdings riesig: Schon eine verlorene "Keine 90"-Absage der
Re-Partei
liefert eine Differenz von 8 Punkten. (Gewonnen mit "Re" ohne Absage: 3 Punkte, plus verloren mit "Keine 90" bei 90 bis 119 Augen der Gegenpartei: 5 Punkte.)
Dementsprechend ist bereis für die "Keine 90"-Absage eine Sicherheit von 8/9 = 88,89 Prozent erforderlich. Andernfalls sollte man die Absage nicht tätigen.
An-/Absage
Sicherheit
Erwiderungen
"Re"/"Kontra"
≥ 50,00 %
≥ 18,18 %
"Keine 90"
≥ 88,89 %
≥ 14,29 %
"Keine 60"
≥ 91,67 %
≥ 11,76 %
"Keine 30"
≥ 93,33 %
≥ 10,00 %
"Schwarz"
≥ 94,74 %
≥ 8,33 %
Bei den Zahlen in der zweiten Spalte wird davon ausgegangen, dass die jeweils zuletzt getätigte An- oder Absage eine Sicherheit von 100 Prozent hatte.
Die letzte Spalte der Tabelle gibt an, welche Wahrscheinlichkeitserhöhung notwendig ist, um auf die entsprechende An- oder Absage der Gegenpartei eine eigene
Erwiderung
zu geben.